Datenschutzordnung des Bogensportclub Glauchau e.V.
Stand: 23.03.2018
Präambel
In Ergänzung zu §8 der Satzung gibt sich der Verein folgende Datenschutzordnung:
§1 Erfassung und Verarbeitung von Daten
- Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt alle erforderlichen Daten seiner Mitglieder, einschließlich personenbezogener Daten, die zur Erfüllung gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben erforderlich sind.
- Mit dem Beitritt eines Mitgliedes in den Verein nimmt der Verein folgende Daten auf:
- seinen Namen,
- seine Adresse,
- seine Kontaktdaten,
- sein Geburtsdatum und
- seine Bankverbindung sowie gegebenenfalls
- seine Lizenzen und
- seine Funktionen im Verein.
- Diese Informationen werden in den vereinseigenen EDV-Systemen und in den EDV-Systemen der Mitglieder des Vorstands zur Erfüllung des Vereinszwecks gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
- Sonstige Informationen über Mitglieder und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich und sie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen,dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entgegensteht.
§2 Weitergabe von Daten an Verbände aufgrund Mitgliedschaft des Vereins
- Als Mitglied des Kreissportbund Zwickau, des Landessportbund Sachsen und der für die den Bogensport zuständigen Fach-und Dachverbände ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den betreffenden Verband zu melden und bestimmte personenbezogene Daten zu übermitteln.
- Übermittelt werden dabei:
- der Name,
- das Alter und das Geburtsdatum,
- die ausübende Sportart und
- die Mitgliedsnummer sowie gegebenfalls
- weitere von den Verbänden geforderten Daten.
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich übermittelt:
- die vollständige Adresse,
- die Kontaktdaten sowie
- die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
- Im Rahmen von Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den betreffenden Verband.
§3 Veröffentlichung von Daten
- Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Bilder seiner Mitglieder durch Aushang in vereinseigenen Schaukästen, auf seinen Internetseiten und übermittelt Daten und Bilder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie an elektronische Medien.
- Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse von Turnieren und Wettkämpfen, Ranglisten, besondere Ereignisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Versammlungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre.
- Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und soweit aus sportlichen Gründen erforderlich, Alter oder Geburtsjahrgang
- Im Rahmen von Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.
- Auf seinen Internetseiten berichtet der Verein zudem auch über Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen seiner Mitglieder.
- Der Vorstand macht diese besonderen Ereignisse des Vereinslebens durch Aushang in vereinseigenen Schaukästen und auf seinen Internetseiten bekannt. Hierbei können Bilder von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden:
Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion imVerein und soweit erforderlich, Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. - Berichte über Ehrungen und Auszeichnungen mit Bildern darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer - auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
- Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung und Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten aus 5. und 6. im Allgemeinen oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung und Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung und Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds aus Schaukästen und von seiner Internetseite und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen und Übermittlungen. Der Verein benachrichtigt die betroffenen Verbände über den Widerruf des Mitglieds.
- Eine Veröffentlichung von in 2. genannten Daten bleibt von dem unter 8. genannten Widerspruch eines Mitgliedes unberührt.
§4 Weitergabe von Daten an Mitglieder
- Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
- Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
§5 Dauer der Datenspeicherung
- Beim Austritt werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
§6 Einverständnis, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des Vereins stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem Ausmaß und Umfang dieser Ordnung zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat.
- Jedes Mitgliedhat das Recht auf
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
- Um die Aktualität der erfassten Daten, gemäß §1 dieser Ordnung, gewährleisten zu können, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, Änderungen umgehend dem Verein mitzuteilen.
§7 Datenschutz
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch weiter, wenn die oben genannten Personen aus dem Verein ausgeschieden sind.
Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde am 23.03.2018 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt alle bis dahin geltenden Regelungen und Vereinbarungen.